Berlin

Das Polizeigesetz heißt ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin).

Gewahrsamsregelungen (§ 3033)

  • zur Identitätsfeststellung: maximal 12 Stunden
  • zur Verhinderung von Straftaten die Leib oder Leben gefährden oder mit Versammlungen oder Brandstiftungen zusammen hängen 4 Tage
  • zur Verhinderung von sonstigen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Durchsetzung von Platzverweisen und bei Eigen- und Fremdgefährdung oder wenn unerlässlich um private Rechte zu schützen maximal bis zum Ende des Folgetages
  • Grund ist bekannt zu geben, Person darf eine Vertrauensperson benachrichtigen

Stand: April 2021