Das Polizeigesetz heißt ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin).
Gewahrsamsregelungen (§ 30 – 33)
- zur Identitätsfeststellung: maximal 12 Stunden
- zur Verhinderung von Straftaten die Leib oder Leben gefährden oder mit Versammlungen oder Brandstiftungen zusammen hängen 4 Tage
- zur Verhinderung von sonstigen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Durchsetzung von Platzverweisen und bei Eigen- und Fremdgefährdung oder wenn unerlässlich um private Rechte zu schützen maximal bis zum Ende des Folgetages
- Grund ist bekannt zu geben, Person darf eine Vertrauensperson benachrichtigen
Stand: April 2021